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 News und Gerüchte zu WOW
Samohtias Offline



Beiträge: 589

30.10.2007 19:24
News: WoW: Informationen zu den Gildenbanken mit Patch 2.3 Antworten

News: WoW: Informationen zu den Gildenbanken mit Patch 2.3
Kategorie: World of Warcraft, Mobizine - WoW | 30.10.07 | 15:15 Uhr

Handhabung bei Gildenauflösung

In World of Warcraft kommen mit Patch 2.3 die Gildenbanken ins Spiel. Somit haben dann die Gildenmitglieder einen Lagerplatz, den sie gemeinsam nutzen können. Der Gildenanführer kann über die Taste 'Optionen' im Gildenfenster festlegen, welche Ränge Geld abheben beziehungsweise Gegenstände entnehmen dürfen. Darüber hinaus können die Gildenleiter die Befugnisse der verschiedenen Gildenbank-Reiter - bis zu sechs Reiter mit jeweils 98 Plätzen können gekauft werden - regeln.



Was passiert, wenn...?

Was passiert aber, wenn sich eine Gilde auflöst oder ein Gildenleiter gebannt wird? Im offiziellen WoW-Forum gibt Blizzard-Mitarbeiter Hortus auf einige Szenarien eine Antwort. Wenn die Gildenleitung auf einen neuen Charakter übertragen wird, hat der neue Gildenleiter vollen Zugriff auf die Gildenbank. Wird eine Gilde aufgelöst, werden sämtliche Gegenstände, die sich zum Zeitpunkt der Auflösung in der Bank befinden, per Post an den Gildenleiter geschickt. Sollte ein Gildenleiter gebannt sein, müssen sich die Gildenmitglieder an einen Gamemaster wenden, um die Leitung auf einen anderen Charakter zu transferieren.



Von: Anja Gellesch

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